Ernährung ·
Nährstoffe und Immunsystem: welche Aussagen in der EU überhaupt erlaubt sind
Kaum ein Thema wird so frei beworben wie das Immunsystem — und kaum eines ist so streng geregelt. Für Lebensmittel gilt: Zulässig sind ausschließlich Angaben, die in der Unionsliste nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 stehen, und auch die nur, wenn das Produkt eine festgelegte Mindestmenge des Nährstoffs enthält. Dieser Beitrag zeigt, was das konkret bedeutet.
Die zugelassene Formulierung
Für eine Reihe von Nährstoffen ist in der Unionsliste exakt eine Formulierung zugelassen: „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei". Entscheidend ist das Wort „normal" — die Angabe beschreibt die Aufrechterhaltung einer normalen Funktion, nicht deren Steigerung. Alles, was darüber hinausgeht, ist rechtlich eine andere Aussage.
Zu den Nährstoffen mit einer solchen zugelassenen Angabe gehören unter anderem Vitamin C, Vitamin D, Vitamin A, Vitamin B6, Vitamin B12, Folat, Zink, Selen, Eisen und Kupfer. Die vollständige Liste führt die EU im Register für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.
Die Bedingung, die gern übersehen wird
Eine zugelassene Angabe darf nur verwenden, wer die vorgeschriebene Mindestmenge erreicht — in der Regel 15 Prozent der Referenzmenge für die Tageszufuhr (NRV) je 100 g, 100 ml oder je Portion. Ein Produkt, das einen Nährstoff nur in Spuren enthält, darf die Angabe nicht führen, auch wenn der Nährstoff auf der Packung genannt wird.
Deshalb ist die Nährwerttabelle mit dem NRV-Prozentsatz die einzige Stelle, an der sich das nachprüfen lässt. Sie steht auf jeder Packung und ist bei einem Vergleich zweier Präparate die brauchbarste Größe.
Was nicht erlaubt ist
Krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel generell untersagt — das ergibt sich aus Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Ein Lebensmittel darf also nicht damit werben, einer Erkrankung vorzubeugen oder sie zu behandeln, unabhängig davon, wie plausibel das klingen mag.
Unzulässig sind außerdem vage Wohlfühlaussagen ohne begleitende zugelassene Angabe sowie die verbreiteten Reinigungs- und Ausleitungsbegriffe, für die es keine zugelassene Angabe gibt. Auch der Sammelbegriff für Präparate mit Bakterienkulturen gilt in der EU-Lebensmittelwerbung als gesundheitsbezogene Angabe und ist damit nicht zulässig.
Woran sich ein seriöser Anbieter erkennen lässt
Wer sich an den Rahmen hält, formuliert auffällig nüchtern — und genau das ist das Erkennungszeichen. Ein Etikett, das die zugelassene Wendung wörtlich verwendet und die Nährstoffmenge je Tagesportion mit NRV-Prozentsatz ausweist, sagt mehr über die Sorgfalt des Herstellers als jede Superlativ-Werbung auf der Vorderseite.
Umgekehrt gilt: Wo ein Produkt verspricht, das Immunsystem auf ein höheres Niveau zu heben, verlässt der Anbieter den zulässigen Rahmen. Das ist kein Qualitätsurteil über den Inhalt der Dose — aber ein Hinweis darauf, wie genau es der Hersteller mit Regeln nimmt.
Und die Ernährung?
Die Nährstoffe, um die es hier geht, stecken in ganz gewöhnlichen Lebensmitteln: Vitamin C in Paprika, Kohl und Zitrusfrüchten, Zink in Haferflocken, Käse und Hülsenfrüchten, Selen in Nüssen, Eisen in Hülsenfrüchten und Vollkorn. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist per Definition eine Ergänzung — kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
Ob im Einzelfall ein Mangel vorliegt und eine Ergänzung sinnvoll ist, klärt eine Blutuntersuchung, nicht eine Website. Für Vitamin D gilt das besonders, weil sich der Status ohne Messung kaum abschätzen lässt.
Häufige Fragen
Welche Nährstoffe dürfen mit dem Immunsystem in Verbindung gebracht werden?
Unter anderem Vitamin C, D, A, B6, B12, Folat, Zink, Selen, Eisen und Kupfer. Für sie ist die Formulierung „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" in der Unionsliste zugelassen.
Warum steht auf manchen Packungen gar keine solche Angabe?
Weil die Angabe nur verwenden darf, wer die vorgeschriebene Mindestmenge erreicht — üblicherweise 15 Prozent der Referenzmenge je Portion. Wird sie nicht erreicht, ist die Angabe unzulässig.
Was bedeutet NRV auf der Packung?
NRV steht für die Referenzmenge für die Tageszufuhr. Der Prozentsatz zeigt, welchen Anteil davon eine Tagesportion abdeckt, und ist die brauchbarste Größe für den Vergleich zweier Präparate.
Sind Reinigungs- und Ausleitungsbegriffe erlaubt?
Nein. Für solche Aussagen gibt es keine zugelassene Angabe in der Unionsliste, und krankheitsbezogene Aussagen sind für Lebensmittel ohnehin untersagt.
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